Das Verfahren zur Erlangung einer Betriebserlaubnis . nach § 45 SGB VIII ist für alle Träger und Einrichtungsar-ten im Grundsatz einheitlich. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis richten sich nach der Art der Einrichtung (z. B. Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Schü Landesrecht die näheren Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII regelt, insbesondere fachliche Standards bezüglich der Eignung von Ein-richtungen festlegt, kann dies aber nur durchgesetzt werden, soweit sich die Regelunge
In Niedersachsen sind zur Ausgestaltung der §§ 45 ff SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - die Hinweise für die Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach §§ 45 ff SGB VIII durch das Landesjugendamt anzuwenden. Voraussetzungen Der Träger besitzt einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Schriftlicher, formloser Antrag des Träger Der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, bedarf nach § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt. Es handelt sich um ein betriebserlaubnispflichtiges Angebot, sobald eine kontinuierliche Betreuung von Kindern in festen Gruppenangeboten ab 10 Stunden pro Woche angeboten wird Mörsberger in Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. § 45 Rdn. 4). Anspruch auf Erlaubniserteilung. Gem. § 45 Abs.2 SGB VIII ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn das Wohl des Kindes in der Einrichtung gewährleistet ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen hat der Träger einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Betriebserlaubnis. Bei einer Verweigerung der Erteilung der Betriebserlaubnis sowie auch bei deren Rücknahme und Widerruf hat das Landesjugendamt die Beweislast für das Vorliegen von. 1. der Träger die für den Betrieb der Einrichtung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, 2. die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind und durch den Träger gewährleistet werden, 3. die gesellschaftliche und sprachliche.
Hinweise für die Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach §§ 45 ff SGB VIII durch das Landesamt anzuwenden. Voraussetzungen Der Träger besitzt einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Schriftlicher, formloser Antrag des Träger Hinweise zur Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen Wohnformen nach § 45 SGB VIII (Stand 20.10.2013) Gemäß § 45 SGB VIII bedarf der Träger einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, für den Betrieb der Einrichtung der Erlaubnis Arbeitshinweise zur Erteilung/Versagung einer Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen nach § 45 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe. Arbeitshinweise; Anlage 1 - Antrag auf Betriebserlaubnis; Anlage 2 - Personaländerungsmeldung; Anlage 3 - Muster Leitungsprofil; Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis Auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII bestehe ein gebundener Rechtsanspruch, der allein voraussetze, dass die betreffende Einrichtung nach der Konzeption des Betreibers das Kindeswohl gewährleiste. Dies sei bei der geplanten Einrichtung des Antragstellers der Fall. Demgegenüber berufe sich der Antragsgegner sowohl bei der Erteilung der befristeten Betriebserlaubnis wie auch der Ablehnung des Konzepts des Antragstellers auf Kriterien, die keine gesetzliche.
Hinweise für die Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach §§ 45 ff SGB VIII durch das Landesjugendamt 1. Rechtscharakter, Geltungsbereich 1.1 Diese Hinweise sind interne Handlungsanweisungen zur Umsetzung der §§ 45 ff SGB VIII. Der Träger einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform, in der Kinder und Jugendliche im Rahmen des SGB. Träger von Heimen und Tagesstätten für Minderjährige benötigen eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII. Beschreibung Der Träger eines Heimes, einer Tagesstätte oder anderen Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, bedarf gem. § 45 SGB VIII für den Betrieb der Einrichtung einer Erlaubnis. Zu den.
Dies machte die Erteilung einer Betriebser-laubnis nach § 45 SGB VIII erforderlich, die nach der Prüfung, ob das Wohl der Kinder gewährleistet ist, durch das Landesjugend - amt erteilt wird. Das Landesjugendamt hatte also zu prüfen, ob eine Kindergrup-pe, die sich nicht in einem Haus, sondern in einem Waldgebiet aufhält, einer Einrich 1.3 Voraussetzungen für das Erteilen einer Betriebserlaubnis Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewähr- leistet ist, § 45 Abs. 2 S. 1 SGB VIII Rechtsgrundlage dafür ist §45 ff des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) zum Schutz von Kindern. Grundsätzlich bleibt die bisher erteilte Betriebserlaubnis bestehen, wenn sich an der Einrichtungsstruktur wie der Altersgruppen, dem Betreuungsumfang, der Anzahl der maximal zu betreuenden Kinder und der pädagogischen Konzeption sowie den räumlichen Voraussetzungen nichts ändert Die Landesjugendämter benötigen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vom Träger der Tageseinrichtung für Kinder Angaben zur Einrichtung und zum Personal. Neben dem Namen und der Adresse des Trägers und der Kindertageseinrichtung sollen im Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis Merkmale der Kindertageseinrichtung (Inklusiv, Familienzentrum, plusKITA) angegebe 1.3 Voraussetzungen für das Erteilen einer Betriebserlaubnis Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleis- tet ist, § 45 Abs. 2 S. 1 SGB VIII
Rechtsprechung zu § 45 SGB VIII - 381 Entscheidungen - Seite 1 von 8. OVG Hamburg, 01.07.2014 - 4 Bf 212/12. Auflage in einer Betriebserlaubnis für eine Mutter-Kind-Einrichtun Für die Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung ist § 45 SGB VIII maßgeblich. Die (Landes)jugendämter sind Kontaktstellen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis und beraten bei Planung, erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie der Betriebsführung einer Einrichtung. Die folgende Zusammenstellung soll Ihnen die Planungen. Wo Kinder oder Jugendliche regelmäßig in einer Einrichtung betreut werden - ganztägig oder für einen Teil des Tages - benötigt der Träger dieser Einrichtung gemäß § 45 SGB VIII - KJHG eine Erlaubnis durch die oberste Landesjugendbehörde. Die Betriebserlaubnis legt die Mindestanforderungen für die Kindertagesbetreuung fest, die sich neben dem SGB VIII vor allem aus dem Kita.
Betriebserlaubnis Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bedarf der Träger einer Einrichtung, in der Kinder und Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten , einer Betriebserlaubnis. Träger i. S. d. § 45 Abs. 1 SGB VIII kann jede Privatperson, Personengemeinschaft oder juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts sein. Für die. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Einrichtung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist deshalb weder von einer vorherigen Bedarfsprüfung noch von einer Abstimmung mit dem örtlich zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger abhängig. Ebenso wenig bedarf sie der Zustimmung des öffentlichen Jugendhilfeträgers. (Rn. 41-42) Zum. setz wurden § 45 SGB VIII (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung) und § 47 SGB VIII (Meldepflichten) neu gestaltet. Der Arbeitskreis der Jugendhilfereferent/-innen hatte die Hamburger Arbeitshilfe intensiv diskutiert und sich dafür ausge-sprochen, eine bundesweite Arbeitshilfe zum neu geordneten Betriebserlaubnis-verfahren zu.
Antrag auf Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII für Kindertagesstätten 4 3.Pädagogisches Personal Die Leitungs- und Betreuungskräfte müssen nach § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII jederzeit die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen. Personalmeldungen (Anmeldungen, Abmeldungen Voraussetzung zur Erteilung •Verankert durch Einfügung einer neuen Ziffer in §45 Absatz 2 SGB VIII •Diesen Einführung des Tatbestandsmerkmals auch für erlaubn.-pflichtige Einrichtungen ist daher konsequent. •Das Tatbestandsmerkmal erfordert eine auf Tatsachen gestützte Prognose, die gerichtlich voll überprüfbar ist. •Gründe für Nichterteilung: bisheriges Verhalten bietet keine. über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII gefunden. Für den Bereich der Eingliederungshilfe ist hingegen im Rahmenvertrag nach § 79 SGB XII kein konkreter Personalschlüssel als vergleichbare Orientierung festgelegt
War bis dahin unstrittig, dass Eltern-Kinder-Initiativen als selbstorganisierte Formen der Kinderbetreuung nach dem JWG nicht einer förmlichen Erlaubnis bedürfen, so war nunmehr unklar, ob nicht auch Elterngruppen für ihre Initiativen die Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII zu beantragen hätten. Der Unterausschuss Grundsatzfragen und Querschnittsaufgaben erörterte. Pflichtfelder sind mit einem (*) gekennzeichnet. und Verbraucherschutz Landesjugendamt Carolastraße 7a 09111 Chemnitz Antrag auf Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gemäß §§ 45-49 Sozialgesetzbuch VIII 1. Antrag Für die nachstehend bezeichnete Einrichtung wird die Erlaubnis zum Betrieb beantragt. Bei dem Antrag handelt es sich um.
Zum Prüfungsumfang bei einer Betriebserlaubnis für eine Einrichtung nach § 45 SGB VIII Normenkette: SGB VIII § 45 Leitsätze: 1. Der Prüfungsumfang der Erlaubnisbehörde erstreckt sich nur darauf, ob die Mindestvoraussetzungen für die Sicherstellung des Kindeswohls erfüllt sind. Es ist der Behörde daher verboten, durch großzügigere Standards eine bessere bis hin zu einer optimalen. Grundlagenpapier »Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII«. Hier sind auch die ein-schlägigen Paragraphen der Bundes- und Landesgesetze aufgeführt. Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Wer eine Kita betreiben und öentli-che Förderung erhalten möchte, muss nicht als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sein. Eine auf Dauer angeleg-te.
Behandelt wird zunächst das Recht der Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 45 ff. SGB VIII mit den Schwerpunkten der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden, den Voraussetzungen der Erteilung und des Anspruchs auf Erteilung einer Betriebserlaubnis und der Bedeutung von landesrechtlichen und behördlichen Vorgaben (Heimrichtlinien etc. Gemäß § 45 Absatz 1 SGB VIII benötigt jeder Träger einer Kita eine Betriebserlaubnis. Der Prozess zur Erlangung der Betriebserlaubnis streckt sich über mehrere Etappen, die besondere Anforderungen benötigen. Räumlichkeiten. Hier muss die BASFI, Kita-Aufsicht und die Bauprüfabteilung des zuständigen Bezirksamtes beteiligt werden. An dieser Stelle ist es sehr hilfreich, die. Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII Grundlagenpapier für Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht betreut werde ; In den Erziehungsstellen werden diesen Kindern und Jugendlichen in einem familienorientierten Rahmen die Voraussetzungen für ihre persönliche Weiterentwicklung geboten. Professionelle famiienanaloge Wohnformen sind. Allein der nachträgliche Wegfall einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 Abs. 2 SGB VIII führt allerdings für sich noch nicht zu einer Gefährdung im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.12.2012 - 4 Bs 248/12-, juris Rn. 13, 15). OVG Niedersachsen, 16.07.2021 - 10 ME 88/21. Zu den Voraussetzungen des.
Betriebserlaubnis u. Verbesserung der Aufsicht (§§ 45 ff. SGB VIII) • Eignung des Trägers (Zuverlässigkeit) als zusätzliche Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis (§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII) • Stärkung der Trägerverantwortlichkeit (§ 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach §45 KJHG in der gemeinsamen Veröffentlichung des Landeswohlfahrtsverbandes Württem- berg-Hohenzollern und des Landesjugendamtes: Formen der Tagesbetreuung in der Jugendhilfe - Eine Zusammenstellung der fachlichen Angebotsstrukturen im Verbandsgebiet vom März 1994, letztmals aktualisiert im Januar 2001? 3. Wie bewertet. Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 45 SGB VIII ist schriftlich vor Inbetriebnahme in einfacher Ausfertigung zu stellen. Eine geplante betriebserlaubnis-relevante Veränderung ist ebenfalls vorab schriftlich zu beantragen. Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubni
Neue Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis Zur Verbesserung des Kinderschutzes hat der Gesetzgeber folgende Änderungen der §§ 45 ff SGB VIII beschlossen: • Zuverlässigkeit des Trägers Gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII ist u.a. eine Voraussetzung für die Erteilung und den Fortbestand der Betriebserlaubnis, dass der Träger die für den Betrieb der. Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII9). Grundsätzlich fallen hierunter alle Einrichtungen und Angebote nach § 19, in denen minderjährige Mütter und Väter untergebracht sind. Für Einrichtungen bzw. Wohnformen, in denen ausschließlich Mütter oder Väter wohnen, die volljährig sind und das Sorgerecht für ihre Kinder haben, bzw. ihre.
Erteilung einer Erlaubnis für das beantragte Individualangebot (oder Angebote nach § 13.3 mit 1-2 Plätzen) erfüllt werden. Das pädagogische Fachpersonal wird im erforderlichen Umfang vorgehalten. Die Meldepflichten des § 47 SGB VIII (insbesondere die Verfahren zur Meldun Im Rahmen der Prüfung zur Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis ist nach § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII im Hinblick auf die Eigung des Personals nachzuweisen, dass die Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen sowie von Führungszeugnissen nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes sichergestellt ist Hier finden Sie Informationen und Formulare zum Betriebserlaubnisverfahren gemäß § 45 SGB VIII. Personal- und Stichtagsmeldungen geben Sie bitte im Onlineverfahren beim Heimaufsicht-Meldeservice der Landesregierung Schleswig-Holstein ab. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zum Onlineverfahren nach § 47 SGB VIII
Comments . Transcription . Erteilung_Betriebserlaubni Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (PDF, 383 kB) Eine Orientierungshilfe für die Praxis (Stand September 2014) Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (PDF, 2,26 MB Im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis ist nach § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII im Hinblick auf die Eignung des Personals nachzuweisen, dass die Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen sowie von Führungszeugnissen nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes sichergestellt ist. Führungszeugnisse sind.
Grundlegende Voraussetzung für einen pädagogischen und organisatorischen Zusammenschluss von Elementar- und Primarbereich zu einem Kinderbildungszentrum sind ein gültiger Gemeinderatsbe- schluss sowie die Erfüllung der Voraussetzungen zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII und der schulbaulichen Richtlinien. Ausgeschlossen von einer Förderung sind Zusammenschlüsse aus. Der Träger hat rechtzeitig vor Inbetriebnahme einer Kindertageseinrichtung einen Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis (nach § 45 SGB VIII) an den überörtlichen Träger zu stellen. ~inLur8i\~G~ndeUnte~l.~g§)n . Schriftlich und vollständig ausgefüllter Antrag nebst Anlagen des Trägers gemä
Voraussetzungen. Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet. Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen. Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Zuständige. Internetpräsenz Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der.
Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII1-Änderungsantrag- ☐ Bitte reichen Sie die Unterlagen vollständig ein und kreuzen Sie Zutreffendes an. 1. Angaben zum Träger der Einrichtung Bezeichnung Straße Postleitzahl / Ort Ansprechpartner/in ☐Frau Herr Telefon Fax E-Mail 2. Angaben zur Einrichtung Aktenzeiche Das SGB VIII enthält keine eigenständige Grundlage für längerfristige freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe. Im Rahmen einer kurzfristigen Krisenintervention gibt § 42 Abs. 1 SGB VIII dem Jugendamt die Verpflichtung, ein Kind oder einen Jugendlichen in sei-ne Obhut zu nehmen (Inobhutnahme)
45 SGB VIII. Auf § 45 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe) Leistungen der Jugendhilfe Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährig § 45 SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer. Kontakt. Gemeinde Schönbrunn Herdestraße 2 69436 Schönbrunn. Tel.: 06272 / 9300-0 Fax: 06272 / 9300-70 E-Mail: info@gemeinde-schoenbrunn.de. Öffnungszeite § 45 sgb viii. 4 Satz 2 SGB VIII oder sogar einer Rück-nahme bzw. 45 SGB VIII vom Träger der Tageseinrichtung für Kinder Angaben zur Einrichtung und zum Personal. Das SGB VIII